Gewinne jetzt mit Mühlen Kölsch
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel FAKO Bringts
Zur Teilnahme senden Sie einfach eine Email mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift und dem Verlosungsstichwort
„Malzmühle“ bis zum 06.10.2024 an gewinn@muehlenkoelsch.de
Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Eine Barauszahlung des Gewinns und der Rechtsweg sind ausgeschlossen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter der Brauerei zur Malzmühle Schwartz GmbH & Co. KG.
Datenschutz:
Personenbezogene Daten gemäß DSGVO werden für die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel erforderlichen Zwecke gespeichert. Die Daten werden nicht an sonstige Dritte weitergegeben und nach Abschluss der Aktion gelöscht. Der Gewinner/Die Gewinnerin erteilt mit Akzeptieren der Teilnahmebedingungen die ausdrückliche Erlaubnis, dass er/sie als Gewinner/in der Verlosung auf der Mühlen-Kölsch-Facebook-Seite im Zusammenhang mit den Gewinnspiel-Postings mit dem bei Facebook eingetragenem Vor- und Nachnamen bzw. in der Einsendungs-Email angegebenen Namen, genannt werden darf. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram und wird in keiner Weise von Facebook und Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern die Brauerei zur Malzmühle Schwartz GmbH & Co. KG als Betreiberin der „Mühlen Kölsch“-Facebook-Page. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich.
Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei technischen Störungen, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Gewinnspielen entstanden sind.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen, sowie die Datenschutzbedingungen ausdrücklich an.